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News

Montag, November 16, 2009

Wer eine Gefahrenquelle schafft, muss sich höheren Anforderungen bei seiner eigenen Verkehrssicherungspflicht stellenDen Betreiber eines Messegeländes trifft eine Verkehrssicherungspflicht, wenn er auf seinem Gelände Gefahrenquellen selbst schafft, die auch für sorgfältig handelnde Verkehrsteilnehmer nicht ohne weiteres rechtzeitig erkennbar sind. Zum Sachverhalt: Der Kläger war bei Dunkelheit auf einem asphaltierten Weg, der nicht beleuchtet war, auf dem Gelände der beklagten Messegesellschaft über einen 30 cm hohen Betonklotz gestürzt.

Dienstag, Oktober 13, 2009

Die Versendung von Werbe-Mails stellt auch dann eine unzumutbare Belästigung dar, wenn vorher ein Kontakt über eine Internet-Seite oder per E-Mail bestand. Das entschied das Amtsgericht München mit Urteil vom 9. Juli 2009.Ein Arzt hatte im September 2008 Werbe-Mails von einem Dienstleistungsunternehmen erhalten. Eine Geschäftsbeziehung zwischen beiden bestand nicht. Der Mediziner ging gerichtlich gegen das Unternehmen vor und verlangte Unterlassung sowie die Übernahme der Anwaltskosten.

Dienstag, Dezember 16, 2008

Im Messealltag ist es wenig praktikabel, sämtliche Rechtsfragen mit einem juristischen Berater abstimmen zu wollen.Daher stehen Mitarbeiter bei Messegesellschaften, insbesondere Projektleiter immer wieder vor der Herausforderung auch ohne juristische Ausbildung Sachverhalte der allgemeinen Messepraxis mit rechtlicher Relevanz zu beurteilen und Entscheidungen zu treffen. Das Seminar „Rechtswissen für Messe-Manager“ gibt Aufschluss über Rechte und Pflichten zwischen Messeveranstaltern und Ausstellern sowie Besuchern und Messedienstleistern.

Sonntag, August 17, 2008

Ausdrückliche vorherige Einwilligung gefordertDas neue Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei besonderen Vertriebsformen (in Kraft seit 4. August 2009) verbietet Werbeanrufe bei Verbrauchern, wenn diese nicht vorher ausdrücklich ihre Einwilligung erklärt haben. Außerdem dürfen die Werber ihre Telefonnummer nicht mehr unterdrücken. Verstöße können jetzt mit Bußgeldern von bis zu 5.000 Euro geahndet werden.

Donnerstag, Juli 31, 2008

Werbung via Telefax, per E-mail oder Telefon ist grundsätzlich nur mit Einwilligung des Adressaten zulässig. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich bei dem Umworbenen um einen Verbraucher oder einen gewerblichen Adressaten handelt.

Freitag, Juli 18, 2008

Die Einwilligung für die Zusendung elektronischer Werbung muss zukünftig ausdrücklich erteilt werden. Nach der bisherigen Praxis galt diese automatisch als erteilt, solange der Verbraucher sein Einverständnis nicht durch das Ankreuzen eines entsprechendes Feldes ausschloss.Grundsätzlich ist die Erhebung, Speicherung, Verarbeitung und vor allem die Nutzung persönlicher Daten von Verbrauchern nach dem Bundesdatenschutzgesetz nur mit deren Einwilligung zulässig.

Montag, Mai 19, 2008

Der Aufdruck „Made in Germany“ sollte einst Kunden in Großbritannien vor Billig-Imitaten aus dem Kaiserreich warnen, hat sich jedoch im Laufe der Zeit zu einem echten Gütesiegel der Deutschen Wirtschaft entwickelt. Doch was verdient in der zunehmend globalisierten Welt das Prädikat „Hergestellt in Deutschland“, wenn Produkte oder Produktteile aus dem Ausland stammen und von Deutschland aus verkauft werden?

Dienstag, Februar 19, 2008

Nach Vertragschluss müssen Aussteller auch dann zahlen, wenn sie nicht ausstellen. Aussteller begehen eine grobe Vertragspflichtverletzung, wenn sie trotz wirksam vereinbarter Betriebspflicht ihren Messestand nicht aufbauen und betreiben. Aus diesem Grund bleiben sie grundsätzlich auch dann zur Zahlung des Mietzinses verpflichtet, wenn der Veranstalter die Standfläche an Dritte vergibt, um Leerstand zu vermeiden. Das hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 19.

Dienstag, Januar 8, 2008

Die Minderqualität einer Messe kann zu Minderungsansprüchen der Aussteller führen. Die Leistungspflichten aus dem Messebeteiligungsvertrag gehen über die reine Vermietung von Standfläche hinaus. Gelingt es dem Veranstalter einer Messe nicht, genügend Aussteller anzuwerben oder verlassen Aussteller frühzeitig die Veranstaltung, können die übrigen Aussteller unter Umständen Minderung geltend machen.Ein Veranstalter hatte gegen einen Aussteller auf Zahlung der Vergütung für die Messebeteiligung geklagt.

Montag, Januar 7, 2008

In dem Rechtsstreit über die Veranstaltung HanseLife hat der Bundesgerichtshof angekündigt, die Revision der Fachausstellungen Heckmann GmbH zurückzuweisen. Damit ist klargestellt: Die Durchführung der neuen Verbraucherausstellung HanseLife ist rechtlich nicht zu beanstanden.Die HanseLife wurde erstmals im September 2007 mit 67.000 Besuchern von der MGH Messe- und Ausstellungsgesellschaft Hansa GmbH, einer Tochtergesellschaft der Hanseatischen Veranstaltungs-GmbH, durchgeführt.

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